Internationale Datentransfers nach Schrems II: Was sollten Unternehmen beachten?

Mit Urteil vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache C-311/18 („Schrems II“) erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) das sogenannte EU-US Privacy Shield-Abkommen zur Datenübermittlung in die USA für unwirksam. Auch für Datenübermittlungen auf der Grundlage von sogenannten Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules und anderen geeigneten Garantien gelten künftig zusätzliche Anforderungen.
In diesem Webcast diskutieren wir mit Tim Wybitul, Partner bei Latham & Watkins und Dr. Wolf-Tassilo Böhm, Senior Associate bei Latham & Watkins die neuesten Entwicklungen und Positionen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden, Anforderungen an rechtskonforme Datenübermittlungen und rechtliche Risiken. Zudem geben wir Unternehmen Handlungsempfehlungen mit an die Hand.
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